Ing.-Büro Dr.-Ing. Dialer > Rund um den Bau > Wesentliche Bauunterlagen

Wesentliche Bauunterlagen für BAUHERR(E)N/-INNEN und KÄUFER(INNEN)

Folgende Genehmigungen, Nachweise und planerischen Unterlagen beschreiben ein Gebäude oder eine technische Anlage nahezu vollkommen und sind daher für den privaten Bauherrn und Käufer ein unverzichtbarer Bestandteil für die künftige Nutzung.

Aus diesem Grund empfehle ich allen Bauherren, Käufern, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) oder Hausverwaltungen, sich nachfolgende Unterlagen als Dokumentation zum Objekt übergeben zu lassen.

Ein bloßer Verweis, die Unterlagen wären bei einer Behörde einzusehen reicht keineswegs, da sich langfristig die Genehmigungsbehörden aus ihrer jahrelangen teuer gepflegten Archivierungstätigkeit aus Kostengründen zurückziehen werden.

Der weitere – oft zitierte - Verweis, der Bauträger habe aus Gründen des § 14 MaBV eine Aufbewahrungspflicht der Bauakten, betrifft (nach Auffassung des Verfassers) zum einen nur die in § 10 Abs. (4) 1. MaBV genannten Unterlagen und hat zum anderen nur finanztechnische und steuerrechtliche Gründe und keineswegs eine technische Dokumentationsaufgabe.

Auch ist es dem Käufer einer größeren Anlage nicht zuzumuten, sich stundenlang durch Archive zu mühen, um letztlich – ohne Gewissheit auf Vollständigkeit – einige dieser Unterlagen in Händen zu halten.

Der aktuelle HINWEIS:

Aus eigener Gutachtererfahrung kann nur festgestellt werden, dass diese Unterlagen so gut wie nie in notariellen Kaufverträgen Erwähnung finden. Diese Gefahr besteht nicht bei Beauftragung der Baubegleitenden Bauherrnbetreuung (BBBB), da im Zuge dieser Tätigkeit schon vor Abschluss des Kaufvertrags auf die notwendigen und unabdingbaren Bauunterlagen verwiesen wird.

Die nachfolgenden Unterlagen sind somit als Bestandteil des Kaufobjekts in den Kaufvertrag aufzunehmen.

Generell

NR. UNTERLAGEN ERGÄNZUNG BEGRÜNDUNG
1 notarieller Kaufvertrag bei WEG mit Teilungserklärung erklärt sich von selbst
2 Baubeschreibung Exposé definiert, was individuell geschuldet wird

Behördengenehmigung + Grundlagenplanung

NR. UNTERLAGEN ERGÄNZUNG BEGRÜNDUNG
3 Baugenehmigung mit sämtlichen Tekturen Nachträgen und Auflagen + eventuell weitere behördliche Auflagen unabdingbar erklärt sich von selbst
4 Genehmigte Eingabepläne mit Prüfungsvermerken M 1 : 100 unabdingbar erklärt sich von selbst
5 Statische Berechnung mit Positionsplänen sofern Prüfpflicht bestand => geprüftes Exemplar unabdingbar für spätere Umbaumaßnahmen
6 Bewehrungspläne sofern Prüfpflicht bestand => geprüftes Exemplar unabdingbar für spätere Umbaumaßnahmen
7 bzw. Ausführungspläne Stahl + Holz sofern Prüfpflicht bestand => geprüftes Exemplar unabdingbar für spätere Umbaumaßnahmen
8 Bodengutachten (Baugrundgutachten) eventuell mit hydrologischem Gutachten unabdingbar wegen Aussagen zum anstehenden Boden und zu Grundwasserständen
9 Schalpläne nur bei komplexen Ingenieurbauwerken zur Kontrolle der Geometrie Aussparungen Schlitze Einbauteile in manchen Fällen ist z.B. die Deckenstärke nur den Schalplänen zu entnehmen
10 Werkpläne M 1 : 50 die einzige Quelle um später z.B. ohne Bauteilöffnung feststellen zu können um welchen Wandbaustoff es sich handelt ob es sich um tragende Wände handelt wo Schlitze und Schächte vorhanden sind etc. Details

Bauphysik

NR. UNTERLAGEN ERGÄNZUNG BEGRÜNDUNG
11 Bautechnische Nachweise zum Wärme- Schall- und Brandschutz   unabdingbar auch als Qualitätsmaßstab beim Wiederverkauf
12 EnEV-Nachweis (Wärmebedarfsausweis) unabdingbar gem. EnEV, muss aktualisiert werden, falls während der Bauphase eine Umplanung erfolgte stellt die wesentlichen Ergebnisse der rechnerischen Nachweise in lesbarer Form zusammen.
12a Fachunternehmererklärungen bzw. Konformitätsbescheinigungen unabdingbar gem. EnEV zur Bestätigung, dass gem. EnEV-Planung auch ausgeführt wurde
13 Heizwärmebedarfsberechnung (Heizflächenauslegung)    

Fachplanung

NR. UNTERLAGEN ERGÄNZUNG BEGRÜNDUNG
14 HLS – Planung (Heizung Lüftung Sanitär) Bestandsplanung mit Betriebunterlagen unabdingbar für Neuplanung etc.
15 Elektroplanung Bestandsplanung mit Betriebunterlagen unabdingbar für Neuplanung etc., z.B. Pumpenwartung
16 Genehmigte Entwässerungsplanung Bestandsplanung mit Betriebunterlagen zur Instandhaltung und für Neuanschlüsse
17 Genehmigte Außenanlagenpläne unabdingbar zur Überprüfung der geschuldeten Leistung

Abnahmeprotokolle

NR. UNTERLAGEN ERGÄNZUNG BEGRÜNDUNG
18 Schließplan und Sicherungsschein welcher Schlüssel schließt welches Schloss und wer hat welchen Schlüssel zur Nutzung eines Gebäudes
19 Sämtliche Abnahmeprotokolle der Fachgutachter für:
bzw. Bestätigungen der Fachplaner unabdingbar, zur Nutzung eines Gebäudes
19a * Rohbau
* Schlussabnahme
z.B. Bewehrungsabnahme unabdingbar, zur Nutzung eines Gebäudes
19b * Elektroanlagen Energiecheck unabdingbar, zur Nutzung eines Gebäudes
19c * Heizungsanlagen Abdrückprotokoll (Dichtheitsprüfung), Aufheizprotokoll von Fußbodenheizungen, Hydraulischer Abgleich unabdingbar, zur Nutzung eines Gebäudes
19d * Lüftungsanlagen Abdrückprotokoll, Hydraulischer Abgleich unabdingbar, zur Nutzung eines Gebäudes
19e * Sanitäranlagen Abdrückprotokoll (Dichtheitsprüfung) für Wasserleitungenl unabdingbar, zur Nutzung eines Gebäudes
19f * Grundleitungen
Dichtheitsprüfung, verlangt üblicherweise der Abwasserverband vor Inbetriebnahme unabdingbar, zur Nutzung eines Gebäudes
19g * Rauch- und Wärmeabzugsanlage (RWA)   unabdingbar, zur Nutzung eines Gebäudes
19h * Blitzschutzanlage
  unabdingbar, zur Nutzung eines Gebäudes
19i * Aufzugsanlage
Inbetriebnahme u. Freigabe durch TÜV oder DEKRA unabdingbar, zur Nutzung eines Gebäudes
19j * Tiefgaragen-Betriebssicherheit
Fluchtwege, Notbeleuchtung, Entrauchung, Brandmelder unabdingbar, zur Nutzung eines Gebäudes
19k * Doppelparkersysteme
Inbetriebnahme u. Freigabe durch Fachunternehmererklärung unabdingbar, zur Nutzung eines Gebäudes
19l * Sprinkleranlage Inbetriebnahme u. Freigabe durch Fachunternehmererklärung unabdingbar, zur Nutzung eines Gebäudes

Sonstiges

NR. UNTERLAGEN ERGÄNZUNG BEGRÜNDUNG
20 Übersichtsplan mit Achsenlage in DIN A3   zur generellen Orientierung
21 Adressen der Baubeteiligten (Handwerkerliste) (Planer, Unternehmer etc.) unabdingbar für Rückfragen zu Planung und Gewerken

Vortragsradar:

Es gibt keine nächsten Termine.