Wesentliche Bauunterlagen für BAUHERR(E)N/-INNEN und KÄUFER(INNEN)
Folgende Genehmigungen, Nachweise und planerischen Unterlagen
beschreiben ein Gebäude oder eine technische Anlage nahezu vollkommen
und sind daher für den privaten Bauherrn und Käufer ein unverzichtbarer
Bestandteil für die künftige Nutzung.
Aus diesem Grund empfehle
ich allen Bauherren, Käufern, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
oder Hausverwaltungen, sich nachfolgende Unterlagen als Dokumentation
zum Objekt übergeben zu lassen.
Ein bloßer Verweis, die
Unterlagen wären bei einer Behörde einzusehen reicht keineswegs, da
sich langfristig die Genehmigungsbehörden aus ihrer jahrelangen teuer
gepflegten Archivierungstätigkeit aus Kostengründen zurückziehen werden.
Der
weitere – oft zitierte - Verweis, der Bauträger habe aus Gründen des §
14 MaBV eine Aufbewahrungspflicht der Bauakten, betrifft (nach
Auffassung des Verfassers) zum einen nur die in § 10 Abs. (4) 1. MaBV
genannten Unterlagen und hat zum anderen nur finanztechnische und
steuerrechtliche Gründe und keineswegs eine technische
Dokumentationsaufgabe.
Auch ist es dem Käufer einer größeren
Anlage nicht zuzumuten, sich stundenlang durch Archive zu mühen, um
letztlich – ohne Gewissheit auf Vollständigkeit – einige dieser
Unterlagen in Händen zu halten.
Der aktuelle HINWEIS:
Aus
eigener Gutachtererfahrung kann nur festgestellt werden, dass diese
Unterlagen so gut wie nie in notariellen Kaufverträgen Erwähnung
finden. Diese Gefahr besteht nicht bei Beauftragung der Baubegleitenden
Bauherrnbetreuung (BBBB), da im Zuge dieser Tätigkeit schon vor
Abschluss des Kaufvertrags auf die notwendigen und unabdingbaren
Bauunterlagen verwiesen wird.
Die nachfolgenden Unterlagen sind somit als Bestandteil des Kaufobjekts in den Kaufvertrag aufzunehmen.
Generell
| NR. | UNTERLAGEN | ERGÄNZUNG | BEGRÜNDUNG |
|---|---|---|---|
| 1 | notarieller Kaufvertrag | bei WEG mit Teilungserklärung | erklärt sich von selbst |
| 2 | Baubeschreibung | Exposé | definiert, was individuell geschuldet wird |
Behördengenehmigung + Grundlagenplanung
| NR. | UNTERLAGEN | ERGÄNZUNG | BEGRÜNDUNG |
|---|---|---|---|
| 3 | Baugenehmigung | mit sämtlichen Tekturen Nachträgen und Auflagen + eventuell weitere behördliche Auflagen | unabdingbar erklärt sich von selbst |
| 4 | Genehmigte Eingabepläne mit Prüfungsvermerken | M 1 : 100 | unabdingbar erklärt sich von selbst |
| 5 | Statische Berechnung mit Positionsplänen | sofern Prüfpflicht bestand => geprüftes Exemplar | unabdingbar für spätere Umbaumaßnahmen |
| 6 | Bewehrungspläne | sofern Prüfpflicht bestand => geprüftes Exemplar | unabdingbar für spätere Umbaumaßnahmen |
| 7 | bzw. Ausführungspläne Stahl + Holz | sofern Prüfpflicht bestand => geprüftes Exemplar | unabdingbar für spätere Umbaumaßnahmen |
| 8 | Bodengutachten (Baugrundgutachten) | eventuell mit hydrologischem Gutachten | unabdingbar wegen Aussagen zum anstehenden Boden und zu Grundwasserständen |
| 9 | Schalpläne | nur bei komplexen Ingenieurbauwerken | zur Kontrolle der Geometrie Aussparungen Schlitze Einbauteile in manchen Fällen ist z.B. die Deckenstärke nur den Schalplänen zu entnehmen |
| 10 | Werkpläne | M 1 : 50 | die einzige Quelle um später z.B. ohne Bauteilöffnung feststellen zu können um welchen Wandbaustoff es sich handelt ob es sich um tragende Wände handelt wo Schlitze und Schächte vorhanden sind etc. Details |
Bauphysik
| NR. | UNTERLAGEN | ERGÄNZUNG | BEGRÜNDUNG |
|---|---|---|---|
| 11 | Bautechnische Nachweise zum Wärme- Schall- und Brandschutz | unabdingbar auch als Qualitätsmaßstab beim Wiederverkauf | |
| 12 | EnEV-Nachweis (Wärmebedarfsausweis) | unabdingbar gem. EnEV, muss aktualisiert werden, falls während der Bauphase eine Umplanung erfolgte | stellt die wesentlichen Ergebnisse der rechnerischen Nachweise in lesbarer Form zusammen. |
| 12a | Fachunternehmererklärungen bzw. Konformitätsbescheinigungen | unabdingbar gem. EnEV | zur Bestätigung, dass gem. EnEV-Planung auch ausgeführt wurde |
| 13 | Heizwärmebedarfsberechnung (Heizflächenauslegung) |
Fachplanung
| NR. | UNTERLAGEN | ERGÄNZUNG | BEGRÜNDUNG |
|---|---|---|---|
| 14 | HLS – Planung (Heizung Lüftung Sanitär) | Bestandsplanung mit Betriebunterlagen | unabdingbar für Neuplanung etc. |
| 15 | Elektroplanung | Bestandsplanung mit Betriebunterlagen | unabdingbar für Neuplanung etc., z.B. Pumpenwartung |
| 16 | Genehmigte Entwässerungsplanung | Bestandsplanung mit Betriebunterlagen | zur Instandhaltung und für Neuanschlüsse |
| 17 | Genehmigte Außenanlagenpläne | unabdingbar | zur Überprüfung der geschuldeten Leistung |
Abnahmeprotokolle
| NR. | UNTERLAGEN | ERGÄNZUNG | BEGRÜNDUNG |
|---|---|---|---|
| 18 | Schließplan und Sicherungsschein | welcher Schlüssel schließt welches Schloss und wer hat welchen Schlüssel | zur Nutzung eines Gebäudes |
| 19 | Sämtliche Abnahmeprotokolle der Fachgutachter für: |
bzw. Bestätigungen der Fachplaner | unabdingbar, zur Nutzung eines Gebäudes |
| 19a | * Rohbau * Schlussabnahme |
z.B. Bewehrungsabnahme | unabdingbar, zur Nutzung eines Gebäudes |
| 19b | * Elektroanlagen | Energiecheck | unabdingbar, zur Nutzung eines Gebäudes |
| 19c | * Heizungsanlagen | Abdrückprotokoll (Dichtheitsprüfung), Aufheizprotokoll von Fußbodenheizungen, Hydraulischer Abgleich | unabdingbar, zur Nutzung eines Gebäudes |
| 19d | * Lüftungsanlagen | Abdrückprotokoll, Hydraulischer Abgleich | unabdingbar, zur Nutzung eines Gebäudes |
| 19e | * Sanitäranlagen | Abdrückprotokoll (Dichtheitsprüfung) für Wasserleitungenl | unabdingbar, zur Nutzung eines Gebäudes |
| 19f | * Grundleitungen |
Dichtheitsprüfung, verlangt üblicherweise der Abwasserverband vor Inbetriebnahme | unabdingbar, zur Nutzung eines Gebäudes |
| 19g | * Rauch- und Wärmeabzugsanlage (RWA) | unabdingbar, zur Nutzung eines Gebäudes | |
| 19h | * Blitzschutzanlage |
unabdingbar, zur Nutzung eines Gebäudes | |
| 19i | * Aufzugsanlage |
Inbetriebnahme u. Freigabe durch TÜV oder DEKRA | unabdingbar, zur Nutzung eines Gebäudes |
| 19j | * Tiefgaragen-Betriebssicherheit |
Fluchtwege, Notbeleuchtung, Entrauchung, Brandmelder | unabdingbar, zur Nutzung eines Gebäudes |
| 19k | * Doppelparkersysteme |
Inbetriebnahme u. Freigabe durch Fachunternehmererklärung | unabdingbar, zur Nutzung eines Gebäudes |
| 19l | * Sprinkleranlage | Inbetriebnahme u. Freigabe durch Fachunternehmererklärung | unabdingbar, zur Nutzung eines Gebäudes |
Sonstiges
| NR. | UNTERLAGEN | ERGÄNZUNG | BEGRÜNDUNG |
|---|---|---|---|
| 20 | Übersichtsplan mit Achsenlage in DIN A3 | zur generellen Orientierung | |
| 21 | Adressen der Baubeteiligten (Handwerkerliste) | (Planer, Unternehmer etc.) | unabdingbar für Rückfragen zu Planung und Gewerken |