Fehler bei der Tiefgaragen-Instandsetzung
(oder: Die Pfütze in der Tiefgarage - Von trockenen Füßen u. Gummilippenwischern)
Herkömmliche Tiefgaragen-Instandsetzungen beinhalten alle Spielformen der klassischen Betoninstandsetzung wie beispielsweise:
- Rissverpressen
- Dehnfugeninstandsetzen
- Aufbringen von Korrosionschutzsystemen
- Höchstdruckwasserstrahlen im Fall von chloridverseuchtem Beton
- Wiederherstellen einer ausreichend dicken und dichten Betondeckung
- Aufbringen von rissüberbrückenden Beschichtungen
- Aufbringen von Beschichtungen zur bloßen farblichen Egalisierung
- bis hin zu Stellplatz- und Fahrbahnmarkierungen
Die Kosten von solchen Instandsetzungsmaßnahmen liegen zwischen EUR
1.500,00 und EUR 7.500,00 je Stellplatz und man ist aus
Sachverständigensicht oft erstaunt, mit welcher Großzügigkeit hier von
Seiten der Eigentümer und WEG´s Maßnahmen veranlasst werden.
Einem
wesentlichen Bestandteil einer funktionsfähigen und gebrauchstauglichen
Tiefgarage wird dennoch selten ein Augenmerk geschenkt, nämlich der
TG-Entwässerung. Dies ist aus zwei Gründen erstaunlich:
- Zum einen ist die TG-Entwässerung i.d.R. Mitverursacher für die instandzusetzenden Schäden (denn, fließt kein chloridbelastetes Schmelzwasser zum Stützenfuß, kommt es auch nicht zur Korrosion),
- zum anderen beeinträchtigt selbst eine nur 5 mm tiefe Pfütze "das Wohlbefinden" beim Aussteigen aus dem Auto sehr.
Verkäufer-, bauträger- oder unternehmerseits wird einer
Pfützenbildung beim Ortstermin schnell mit den Worten abgetan, eine
Tiefgarage sei kein Wohnzimmer und Pfützen hätte man auf jedem
oberirdischem Parkplatz oder in der Natur auch hinzunehmen.
Es
ist richtig, dass Tiefgaragen keine Aufenthaltsräume nach den §16 der
Landesbauordnungen sind (i.d.R. fehlen deshalb auch Gardinen und
Einbauschränke in TG oder sind dort nur als Sperrmüllzwischenlager
zweckentfremdet vorhanden) und es ist auch richtig, dass Pfützen
andernorts durchaus anzutreffen sind. Aber es ist eben gerade der
Vorteil einer Tiefgarage (und man muss diesen Vorteil auch kräftig
bezahlen), dass man weitgehend witterungsunabhängig und trockenen Fußes
zum Auto bzw. vom Auto in die Wohnanlage oder Arbeitsstätte gelangen
kann.
"QUASI" GESETZLICHE NORMATIVE BASIS
Von
uneinsichtigen Planern, Bauträgern und Menschen, die in Gummistiefeln
Auto fahren und deren Kinder stets schwimmreifenbewehrt im Auto sitzen
wird als weiteres Schutzargument bei solchen Diskussionen eingeworfen,
es gäbe gar keine Norm, die die Entwässerung von TG vorschreiben würde.
Das
ist richtig. Es gibt keine TG-Entwässerungsnorm (zum Glück) und es gibt
auch keinen wörtlichen Hinweis in den Landesbauordnungen, dass
Tiefgaragen zu entwässern sind. Aber gibt es für alles eine Norm? Gibt
es beispielsweise eine Norm, dass eine Tür einen Türgriff haben muss?
Man könnte eine Zimmertüre auch mit Klebelaschen, Streichhölzern und
Schweizermessern öffnen.
In all solchen Fällen – hier
absichtlich überspitzt ausgedrückt - gilt der Begriff der normalen
Gebrauchstauglichkeit. So wie eine Tür ohne Türgriff nicht
gebrauchstauglich zu öffnen ist, ist eben auch eine TG mit größerer
Pfützenbildung nicht gebrauchstauglich.
Pfützenbildungen auf
Tiefgaragenflächen (Stellflächen und Fahrflächen) stellen somit ganz
klar einen Mangel an der normalen Gebrauchstauglichkeit einer
Tiefgarage dar.
Folgende unterstützende Hinweise finden sich darüber hinaus dennoch in Gesetzen und Normen:
1. z.B. nach Bay. BO Art. 14 [1], Schutz gegen Einwirkungen.
Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und zu unterhalten, daß durch chemische,
physikalische, pflanzliche oder tierische Einwirkungen keine Gefahren, vermeidbare Nachteile oder
vermeidbare Belästigungen entstehen.
Wertung:
Eine Pfützenbildung, der insbesondere im Stellplatzbereich nicht ausgewichen werden kann,
ist demzufolge als vermeidbarer Nachteil zu werten.
2. DIN 1045, §17.6.1 (5) [2]
Bauteile, bei denen Risse zu erwarten sind, die über den gesamten Querschnitt reichen,
bedürfen eines besonderen Schutzes nach Abschnitt 13.3, wenn auf sie stark chloridhaltiges Wasser
(z.B. aus Tausalzanwendung) einwirkt.
Wertung:
Bodenplatten in Tiefgaragen weisen eine durch eingelegte Bewehrung beschränkte Rissbreite auf,
die über den gesamten Querschnitt reichen kann. Eine länger andauernde Beaufschlagung von
Stahlbetonbauteilen durch tausalzhaltiges Wasser führt zu Chlorid-Anreicherungen im Beton. Derartig
beanspruchte Betonoberflächen müssten beschichtet werden, oder man leitet das Wasser einfach ab.
Auch dies ist ein indirekter Hinweis, dass TG zu entwässern sind.
VORLÄUFIGES FAZIT
Das
heißt für die Ursprungsplanung generell von Anfang an und für die
Planung einer späteren Instandsetzung im besonderen: Es ist stets auf
eine ausreichende Entwässerung der Tiefgaragenfläche zu achten, auf
eine komplette Entwässerung der Stellplatz- sowie der Fahrbahnflächen.
Hinweis:
In Tiefgaragen mit langen Fahrwegen (2. Untergeschoss etc.) kann selbstverständlich auf eine Entwässerung verzichtet werden.
ENTWURFS-ALTERNATIVEN
Ähnlich
wie es bei Lüftungen eine freie und eine mechanische Lüftung gibt,
ergeben sich aus den zuvor genannten Randbedingungen für die Planung
und Ausführung der Entwässerung von Tiefgaragen zwei Alternativen:
1. Verdunstungsrinnen Wasser soll durch die vorhandene Querlüftung verdunsten
2. Entwässerungsrinnen Wasser wird über Gefälle einem Pumpensumpf zugeführt und dort abgepumpt
(Der
in einem TÜV-Gutachten vorgeschlagene dritte Weg, dass nämlich der
Hausmeister an feuchten Tagen mittels Gummilippenwischer das Wasser
entfernt, wird hier nicht näher kommentiert).
Es gelten folgende einfache Entwurfskriterien (Stichpunkte):
| Schritt | Ausführung | Hinweis |
|---|---|---|
| Verdunstungsrinnen oder alternativ Entwässerungsrinnen | i.d.R. ohne Rinnengefälle | Wasser steht in den Rinnen und wird nicht fortgeleitet; Voraussetzung dafür ist eine ausreichende Querlüftung für den Verdunstungseffekt. |
| Aufbringen eines Gefälles von 1% (besser 2 %) | Nachträglich als Estrich oder als stahl- oder stahlfaserbewehrter Betonkeil möglich. | Bei einer in Fahrbahnmitte aufgebrachten Rinne ergeben sich bei Stellplatztiefen von 5,0 m und halben Fahrgassenbreiten von 3,0 m Keilhöhen von mehr als 16 cm. |
| Aufbringen eines Gefälles von 1% (besser 2 %) | Ausbildung mit Rinnengefälle zum Pumpensumpf. | Ausreichendes Gefälle bei langen TG schwierig zu erstellen oder es existieren viele Pumpensümpfe. |
| Pumpensümpfe | Da Pumpensümpfe tiefer liegen als die Bodenplatte, ist ein nachträgliches Anbringen zum Teil schwierig bis unmöglich (z.B. bei Weißen Wannen) | Ein Abpumpen von Pumpensümpfe mit des benzin- und ölhaltigen Abwässern ist nur über eine Abscheidetechnik (u U. mit zusätzlicher Hebeanlage) möglich. |
Alle Rinnen und Pumpensümpfe müssen eine Betondeckung von mehr als 4,0 cm (für B 25 nach DIN 1045, Tab. 10, Zeile 4) aufweisen. Da dies im Zuge von Instandsetzungen nachträglich kaum zu realisieren ist, sind alle Rinnen und Pumpensümpfe zu beschichten (OS 6 bis OS 11) gemäß der Richtlinie für Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen [3].
Die Lage der Rinnen ist wie folgt möglich:
|
Lage der Rinne |
Häufigkeit |
Wertung |
|
|
Vorteil |
Nachteil |
||
|
in Fahrbahnmitte |
Regelfall |
Einfache Lage; Rinne wird nur kurz beim Ein- und Ausparken überfahren |
Eventuell Verlust der lichten Höhe von 2,0 m, da lange gerampte Bereiche mit entsprechenden Höhenverlusten notwendig sind. |
|
zwischen Fahrbahn und Stellplatz |
selten |
Die jeweils geneigten Flächen sind kürzer, daher ist auch der Höhenverlust geringer. |
Rinne wird im gebremsten und eingeschlagenen Zustand der Räder überfahren, dadurch enstehen häufig Ausbrüche an Rinnenkanten, Der Nutzer muss zum Betreten des Stellplatzes über die Rinne steigen Rinnen leiten u.U. das Wasser am Stützenfuß vorbei (Korrosionsgefahr) |
|
am Stellplatzkopf |
mittel |
Der einzige Fall, wo auf Gitter verzichtet werden kann. Rinne wird nie überfahren. |
Rinnen leiten das Wasser zum Wandfuß (Korrosionsgefahr) |
FAZIT
Die Anbringung bzw. der Nachweis einer funktionsfähigen, geregelten Entwässerung von Tiefgaragen ist auch im Zuge von Instandsetzungsmaßnahmen notwendig und - da meist mitschadensverursachend - unabdingbar.
Auch wenn jegliche TG-Entwässerungsnorm fehlt, so verbleibt doch der Mangel der normalen Gebrauchstauglichkeit im Falle einer fehlenden TG-Entwässerung mit einer Pfützenbildung.
Literatur:
[1] Bayerische Bauordnung vom 04.08.1997
[2] DIN 1045, Beton und Stahlbeton (07.1988)
[3] Richtlinie für Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen Teil 2: Bauplanung und Ausführung, August 1990