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Fragestellung

Sachverständige, die im Außenbereich tätig sind wie Bauschadens-Gutachter, Bewertungsgutachter von bebauten und unbebauten Grundstücken, Unfallschadensgutachter u.a. stehen oft vor der Frage, wie am besten der Zustand ihres zu begutachtenden Objekts dokumentiert werden kann und zwar in einer übersichtlichen Gesamtdokumentation zum Einstieg und besseren Verständnis für den Leser des Gutachtens.

 

 

Vielfach bietet sich dazu eine Gesamtansicht des "corpus delicti" an, entweder vom Boden aus oder besser aus der Vogelperspektive (z.B. Bild 1)

 

Bild 1  Vogelperspektive
Bild 1 Vogelperspektive

Dazu bieten sich am Markt unterschiedlichste Methoden an, von denen hier am Beispiel eines Hochstativs Vergleiche und Nutzen für den Sachverständigen dieser Darstellungsmethode aufgezeigt werden sollen.

Typus und Wesen

Unter Hochstativen versteht man Stative, die einfach höher als Normalstative sind, also Ausziehhöhen in Bereichen von 9 bis 14 m bieten. Bild 2 zeigt links ein transportables 9 m Stativ, rechts ein – zum Transport mit Rädern ausgestattetes – ebenfalls zusammenlegbares 14 m Stativ. Diese Stative lassen sich mittels Handkurbel (Seilzugwinde) oder Akkuschrauber stufenlos in der Höhe ausfahren. Auf dem Stativkopf kann jede Art von Aufnahmegerät montiert werden, wobei letzlich nur das Gewicht des Instruments und die damit verbundenen Schwingungen die Ausnutzung begrenzen.

 

Bild 3 zeigt exemplarisch einen Kamera-Aufsatz für eine Spiegelreflexkamera. Der Aufsatz ist mit einem Motor für die Zoom-Brennweiteneinstellung, einem Farb-Videosucher sowie mit zwei Stellmotoren (Kippachse und Rotationsachse) ausgestattet. Alle Einstellvarianten lassen sich gefühlvoll vom Boden aus über eine Kabelverbindung regulieren, eine kabellose Fernsteuerung wäre leicht herstellbar.

 

Das Signal (z.B. das empfangene Bild) wird im vorliegenden Fall über einen Videoausgang zu einem am Boden oder im Fahrzeug installierten Bildschirm übertragen. Ist der gewünschte Bildausschnitt gefunden, wird die Kamera vom Boden aus ausgelöst und die Aufnahme auf Film oder digital gefertigt. Das Gesamtsystem wird von einer 12 Volt-Batterie gespeist.

 

Das Hochstativ kann durch seine Dreibein-Aufstellung auch dem geneigten Gelände (Hangstellungen) angepaßt werden. Einmal fest aufgestellt weist das Hochstativ somit einen Freiheitsgrad in der Vertikalen (Verschiebung in z-Richtung) sowie 2 Verdrehungs- Freiheitsgrade (Rotation um die z-Achse und x-Achse) auf.

 

Bild 2  Transportable Hochstative (9 m und 14 m)
Bild 2 Transportable Hochstative (9 m und 14 m)
Bild 3  Fernbedienbarer Kamera-Aufsatz
Bild 3 Fernbedienbarer Kamera-Aufsatz

Einsatzmöglichkeiten

Haupteinsatzmöglichkeiten und wesenliche Domäne des Hochstativs liegen in der Dokumentation eines Zustands aus der Vogelperspektive. Luftbilder aus Flugzeugen und Hubschraubern können dies zwar auch, sind aber in der Regel aufwendiger und erzeugen – und das ist der wesentliche Nachteil von Luftbildern gegenüber der Vogelperspektive – flachere Gesamteindrücke, mit anderen Worten: die Gebäudehöhe verliert sich bei Luftbildern.

Vergleich mit Alternativen

Auf dem Gebiet der "Vogelperspektive" besteht für das Hochstativ nur Konkurrenz in Form der Hubbühne oder vom u.U. vorhandenen Baukran, wobei Bühne und Kran wegen der zusätzlichen Höhen und Schwenkbereiche einen noch größeren Einsatzbereich bieten.

 

Bild 4 zeigt die "Konkurrenz vom Boden" in Form von Fotoapparat, Fernglas, Refraktoren und Reflektoren aller Größenklassen. Diese Gegenüberstellung wurde gewählt, falls nicht die Vogelperspektive, also die Gesamtaufnahme von schräg oben im Vordergrund steht, sondern eine Detail-Untersuchung (z.B. Fassadendetails, Anzahl und Vorhandensein von Schraubenbefestigungen etc.) gutachterlich untersucht werden soll.

 

Im nicht zugänglichen Außenbereich (Dach und Fassade, Brücken etc.) liegen die gängigen Untersuchungen des Bauschadensgutachters im Untersuchen von Rissen und Details bzw. in der Entnahme von Materialproben (Putzproben etc.).

 

Hier bietet das Hochstativ wenig Vorteile, da die reine Beobachtung i.d.R. vom Boden aus (u.U. mittels optischer Hilfsmittel) durchgeführt wird oder gleich mittels Hubbühne das Bauwerk oder Bauteil befahren wird.

 

Bild 4  "Konkurrenz vom Boden aus"
Bild 4 "Konkurrenz vom Boden aus"

Tabelle 1 zeigt eine Gegenüberstellung von Vor- und Nachteilen der verschiedenen Varianten.

Methode Vorteil Nachteil
Hochstativ 9 m u. 14 m Vogelperspektive bis 9/14 m vom Boden aus, begrenzt auch zur Detailaufnahme einsetzbar hohe Anschaffungskosten im Gutachterbereich daher eher Miete oder Vergabe der Leistung
Hubbühne / Gerüst / event.vorh. Baukran Universellste Methode, optische Aufnahme und Probennahme möglich (nicht bei Kran) Nicht immer verfügbar, Kauf unrealistisch, daher Miete oder zufälliges Vorhandensein ausnützen (Kran)
Mit freiem Auge vom Boden aus und Kamera Sofort verfügbar (hoffentlich Ab einigen Metern sind Details (Risse etc.) i.d.R.nicht mehr erkennbar
Fernglas
Fernrohr
I.d.R. stets verfügbar, guter Kompromiss aus Auflösungsvermögen – Verfügbarkeit und Preis Nur vom Boden aus einsetzbar, Fernrohre i.d.R. zu teuer im Gutachterbereich

Tabelle 1: Vergleich der Alternativen verschiedener Beobachtungs- / Darstellungsmethoden

Epilog und Fazit

Für die gängigen Aufgaben des Bauschadensgutachters wird stets das Fernglas "von unten" oder die Hubbühne/Gerüst geeigneter und universeller einsetzbar bleiben verglichen mit dem Einsatz eines Hochstativs. Doch für viele anderen Bereich der gutachterlichen Tätigkeit ist ein Einsatz von Hochstativen durchaus denkbar. z.B:

  • Gesamteindruck aus der Vogelperspektive
  • Fassadenbefahrungen zur fotografischen oder Video-Beweissicherung
  • Baustellengesamtaufnahmen (eventuell auch zur Beweissicherung der Leistung oder Baufortschrittsdokumentation)
  • Dokumentationen für die Denkmalpflege
  • Bodenarchäologie
  • Objektdarstellung für Makler, Bauträger etc.
  • Verkehrs-Unfalldokumentation

Die Anschaffungskosten für Hochstative liegen nicht im Bereich von Mitnahmeartikeln (4- bis unterer fünfstelliger DM-Betrag), so dass der Kauf letztlich nur für Sachverständige in Frage kommen wird, die eine Vielzahl von Aufträgen haben, bei denen eine Dokumentation aus der Vogelperspektive notwendig ist.

 

In allen anderen Fällen wird sich die Mietmöglichkeit bzw. die Vergabe der gesamten Leistung als Sub-Gutachten an Spezialisten eher lohnen.

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