Tätigkeitsbereiche des Bau-Sachverständigen innerhalb des Bauablaufgeschehens ....

Tätigkeitsbereiche des Bau-Sachverständigen innerhalb des Bauablaufgeschehens

Allgemein

Meist tritt der Bau-Sachverständige erst im Streitfall zwischen den am Bau beteiligten Parteien ins Bewusstsein der Öffentlichkeit; z.B. im Rahmen eines Gerichtsverfahrens.

In der Praxis zeigt sich jedoch die Tendenz, daß nunmehr Sachverständige bereits viel früher von Bauherrn, Bauträgern, Banken, Versicherungen, der Öffentlichen Hand, Investoren und der Immoblienwirtschaft beratend beauftragt werden.

Wesen des Sachverständigen

Der EU-zertifizierte Sachverständige hat durch seine Zertifizierung die überdurchschnittliche Fachkenntnis in seinem jeweiligen Bestellungsgebiet vor einer Prüfungskommission nachgewiesen und unterliegt durch die quasi "Überwachung" der ihn zertifizierenden Stelle einer ständigen fachlichen Kontrolle. Darüber hinaus ist er auch nur für einen bestimmten Zeitraum EU-zertifiziert oder ö.b.u.v.

Dies ist bei den sogenannten freien, selbsternannten Sachverständigen nicht der Fall.

EU-zertifizierter und öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sichern die "Qualität am Bau" durch:

    * partei- und produktneutrale Begutachtungen und Beratungen im gesamten Bauablaufgeschehen.


Tätigkeitsbereiche des EU-zertifizierten Sachverständigen

Die Einwirkungsmöglichkeiten des ö.b.u.v. Bau-Sachverständigen im Bauablaufgeschehen sind vielfältig, beginnend von den ersten Planungsüberlegungen bis hin zur Gewährleistungsabnahme nach Fertigstellung einer Baumaßnahme.

Die baubegleitende Bauherrnberatung (BBBB) umfasst Beratungen z.B.

    * in bautechnischer Hinsicht (die eigentliche Sachverständigenaufgabe),
     
    * in vertraglicher Hinsicht (immer im Beisein eines Rechtsanwalts und/oder Notars),
     
    * in betriebswirtschaftlicher Hinsicht (mit unabhängigen Finanzierungsberatern, Wirtschaftsprüfern) und
     
    * die Koordinierung anderer Sachverständiger.
     

Typische Tätigkeitsbereiche zur Qualitätssicherung sind:

    * Laufende Baukontrolle mit Mängelprotokollierung
     
    * Rohbauabnahmen
     
    * Abnahmen der Bauleistung nach Fertigstellung
     
    * Abnahmen nach Ablauf der Gewährleistungsfrist
     
    * Gutachtenerstellung im Schadensfall
     

Im Streitfall

    * als Moderator / Mediator zwischen den Parteien (noch außergerichtlich)
     
    * als Schiedsgutachter (ebenfalls außergerichtlich)
     
    * als vom Gericht beauftragter Sachverständiger zur Beweisaufnahme oder
       im Rahmen des selbstständigen Beweisverfahrens.
     

Dr.-Ing. Christian Dialer

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