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Bau-TÜV gegen Pfusch am Bau ?

(Christian Dialer)

Der Einsturz des Dachs der Eissporthalle in Bad Reichenhall hat das Thema aktualisiert. Klopfzeichen waren noch nicht verstummt und die letzten Toten nicht geborgen, wurden schon Stimmen laut, die den ständigen „Pfusch“ am Bau anprangerten und die Verfolgung von behördlichen Versäumnissen forderten.

Pfuschen soll vom Ausruf „futsch !“ kommen, was – geräuschnachahmend – das Abbrennen von Pulver, das Aufzischen der Silvesterrakete  oder das Auseinanderreißen von schlechten Stoffen etwas unelegant omnomatopoetisiert.

Duden und Kluges Etymologisches Wörterbuch  verweisen auf eine 500 jährige „Pfuschtradition“ und Google liefert innerhalb 0.37 Sekunden etwa 47.600 Einträge zum Thema, was sich allerdings auf etwa 9000 Einträge reduziert, kombiniert man Pfusch mit „Bau“; es gibt also auch noch andere, die „pfuschen“, offensichtlich tun dies Kurpfuscher und Autowerkstätten usf. auch.

Warum wird aber “Pfusch“ eher mit dem Bau assoziiert als mit anderen Bereichen der Wirtschaft und des Lebens. Worin unterscheidet sich die Bauwirtschaft von anderen Sparten ?

Bauen kann man definieren als die Herstellung eines einmaligen Prototypen durch eine Vielzahl ineinandergreifender Gewerke mit heterogenem Ausbildungsgrad. Bauen geschieht aus Sicht der Ersteller meist an „fremden“ Orten, im Freien, bei jeder Witterung und - seit jeher - unter großem Termindruck.

Chirurgen und Filmregisseure werden für sich auch die Bearbeitung an einem Prototypen unter großen Zeitdruck reklamieren. Doch eine Herztransplantation wird im sterilen OP von spezialisierten Teams durchgeführt und Hollywoods Regisseure agieren als streng organisiertes Team in meist doch trockenen Studios mit hochmotivierten Schauspielern und Technikern.

Hierin unterscheidet sich die Bauwirtschaft, wo mitunter auch technisch hochkomplexe Konstruktionen von Menschen realisiert werden, deren Kommunikationsfähigkeiten vom Investor bis zum Bauhelfer stark durch Muttersprache und Ausbildungsgrade geprägt sind.

Unter großem Termindruck muss die Bewehrung für einen Träger aus Stahlbeton bei minus 15 Grad in eine noch vom Schnee rasch gereinigte Holzschalung verlegt werden, um rechtzeitig bei Ankunft des ersten Lieferbetonfahrzeugs bei lichtgefluteter Baustelle mit dem Betonieren beginnen zu können. Dann ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass mit klamm gefrorenen Fingern niemand mehr allzu große Lust verspürt, den eingebrachten Beton noch sorgfältig zu verdichten. Schlecht verdichteter Beton weist eine geringere Festigkeit auf und bietet auch dem eingebetteten Stahl wenig Korrosionsschutz. Das wäre ein Fall von Pfusch am Bau, der sich auch noch nach vielen Jahren in Form eines Großschadensereignisses verdeutlichen könnte.

Dann wird der regelmäßige Ruf nach einem Bau-TÜV wieder laut. Analog zur 2-jährigen Überprüfung von Fahrzeugen sollen auch Gebäude einer regelmäßigen Begutachtung unterworfen werden. Doch wie könnte dies in der Praxis aussehen ?

Bauwerke werden von Bauherren/Investoren initiiert. Diese beauftragen Architekten, die einen Entwurf bei der Baugenehmigungsbehörde einreichen. Zu verschiedenen Zeitpunkten des Planungs- und Genehmigungsfortschritts stoßen zu diesem Team weitere Fachplaner wie Tragwerksplaner (Statiker), Bodengutachter, Planer für die Technische Gebäudeausrüstung, für Bauphysik bis hin zum Planer zur Gestaltung der Außenanlagen hinzu.

Für den Bereich der Standsicherheit sind im Wesentlichen Bauingenieure als Statiker zuständig. Sie entwerfen das Tragwerk, berechnen die Dimensionen der gewählten Bauteile und wählen den Werkstoff in Absprache mit den anderen Fachplanern aus. Ob eine Wand in Mauerwerk oder Stahlbeton realisiert wird, hat aber nicht nur statische Gründe. Als Teil der Fassade muss die Wand auch Anforderungen an den Wärmeschutz, an den Schallschutz und natürlich auch an die Optik erfüllen. Diese Entscheidung fließt als planerisches Gemeinschaftsergebnis in gezeichnete Pläne ein, die letztlich die Ausführungsgrundlage für die Baufirma darstellen.

Und wer überwacht nun, ob nach diesen Planvorgaben auch ausgeführt wurde ? Im Zuge der Liberalisierung der Bauordnungen der Länder hat sich die Baugenehmigungsbehörde als Baupolizei weitgehend aus den überwachenden Tätigkeiten zurückgezogen. Und das wird nach ersten Äußerungen der Politiker nach dem Schadensfall auch so bleiben. Man will den Eigentümer in Eigenverantwortung die Nutzung und den Betrieb des Objekts überlassen.

Die privat und in hoheitlichem Auftrag tätigen Prüfingenieure prüfen grundsätzlich nicht jedes Gebäude, sondern nur mehr ausgewählte Bauwerke je nach Schwierigkeitsgrad der Konstruktion. Reicht diese Kontrolle ? Meist nicht. Prüfingenieure prüfen die Statische Berechnung auf die Richtigkeit der Lastannahmen und der daraus folgenden Dimensionierung. Nur in Ausnahmefällen überprüfen sie auch, ob nach diesen Berechnungen auch ausgeführt wird. Viele Prüfingenieure sehen das „Objekt der Prüfung“ gar nicht in der Realität.

Es ist demnach höchst unwahrscheinlich, dass eine Halle 1 m breiter gebaut wird als sie genehmigt wurde; es ist aber schon wahrscheinlich, dass Trapezbleche als Dacheindeckung in bestimmten Bereichen zu wenig Verschraubungen aufweisen und dann beim ersten Sturm wegfliegen, da diesen Sachverhalt im Detail niemand prüft.

Somit bleibt festzustellen, dass bei Gebäuden das sogenannte Vieraugenprinzip der Fremdüberwachung durch Dritte nur in Teilbereichen existiert und eine Halle – einmal fertig gestellt – für den Rest ihrer Nutzungsdauer der eigenverantwortlichen Obhut ihres Betreibers und Nutzers überlassen bleibt.

Was könnte nun eine beispielsweise zweijährige Begehung durch einen Fachmann bringen ?

Um die Fragestellung nach der existierenden Standsicherheit zu beantworten, müsste nach den derzeit geltenden Normen und Lastannahmen das Bauwerk nochmals berechnet werden. Es hätte wenig Sinn, den sicheren Zustand einer denkmalgeschützten Fassade aus dem Jahre 1880 für Zustände, wie sie vor 100 Jahren herrschten, zu attestieren, sofern das Gebäude einer modernen Nutzung des 21. Jh. unterworfen wird.

Mit dem Begriff „Bestandsschutz“ darf in Fällen, die die Standsicherheit beeinträchtigen, sicherlich nicht argumentiert werden.

Die Überprüfung, wie sich der Gesamtzustand des Bauwerks in der Realität darstellt, ist schwieriger, als es auf den ersten Blick erscheint. Ein Fahrzeug kann schnell auf Durchrostung untersucht werden, die Bremsen sind ebenso leicht zu prüfen. Bei Bauwerken ist dies anders. Viele tragende Bauteile sind verkleidet, erdüberschüttet oder aus anderen Gründen nur mit großem Aufwand einsehbar. Man würde daher über den Zustand nur sehr begrenzt Auskunft geben können. Dies ist auch der Grund, weshalb nur Brücken und Tunnels einer turnusmäßigen Überwachung unterliegen. Streckenbauwerke sind meist einsehbar konstruiert und erlauben eine klare Beurteilung.

Man stelle sich nur eine abgehängte Decke eines Einkaufszentrums vor. Zur Beurteilung, ob diese Decke standsicher sei oder nicht, müssten streng genommen alle 10000 Abhänger und Befestigungen dieser Decke untersucht werden, ob Korrosion vorhanden ist, ob Ausbrüche und Risse vorhanden sind oder ob sich Schellen und Muttern nach den Jahren der Nutzung gelöst haben.

Dies ist mit realistischem Aufwand nahezu unmöglich, sofern man von der begutachtenden Stelle verlangt, dass nach Abschluss der Prüfung ein Freibrief bezüglich der Standsicherheit vorgelegt wird.

Dennoch ist die Forderung nach stärkeren Kontrollen verständlich und auch sinnvoll. Jedes Bauwerk, ob weit gespannt oder klein, ob in privater oder öffentlicher Hand sollte in regelmäßigen Abständen von einem Fachmann bezüglich der Standsicherheit überprüft werden. Der Fachmann kann der ursprüngliche Tragwerksplaner, ein Prüfingenieur oder ein Sachverständiger sein. Die Kenntnisse der Bauamtsmitarbeiter dürften in der Regel  für eine solche Beurteilung nicht ausreichen.

Alle Landesbauordnungen fordern die Einhaltung der Standsicherheit als „quasi Grundsatz“ in ihren einleitenden Artikeln und Paragraphen. Da die Gesetzesnormen somit bestehen, obliegt es dem aufgeklärten Bürger, sie zu befolgen und Kontrollen in Eigenverantwortlichkeit zu veranlassen. Absolute Sicherheit wird es auch durch ein Höchstmaß an Kontrolle nie geben.

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