Bau-TÜV gegen Pfusch am Bau ?
Der Einsturz des Dachs der Eissporthalle in Bad Reichenhall hat das
Thema aktualisiert. Klopfzeichen waren noch nicht verstummt und die
letzten Toten nicht geborgen, wurden schon Stimmen laut, die den
ständigen „Pfusch“ am Bau anprangerten und die Verfolgung von
behördlichen Versäumnissen forderten.
Pfuschen
soll vom Ausruf „futsch !“ kommen, was – geräuschnachahmend – das
Abbrennen von Pulver, das Aufzischen der Silvesterrakete oder das
Auseinanderreißen von schlechten Stoffen etwas unelegant
omnomatopoetisiert.
Duden und Kluges Etymologisches Wörterbuch
verweisen auf eine 500 jährige „Pfuschtradition“ und Google liefert
innerhalb 0.37 Sekunden etwa 47.600 Einträge zum Thema, was sich
allerdings auf etwa 9000 Einträge reduziert, kombiniert man Pfusch mit
„Bau“; es gibt also auch noch andere, die „pfuschen“, offensichtlich
tun dies Kurpfuscher und Autowerkstätten usf. auch.
Warum wird
aber “Pfusch“ eher mit dem Bau assoziiert als mit anderen Bereichen der
Wirtschaft und des Lebens. Worin unterscheidet sich die Bauwirtschaft
von anderen Sparten ?
Bauen kann man definieren als die
Herstellung eines einmaligen Prototypen durch eine Vielzahl
ineinandergreifender Gewerke mit heterogenem Ausbildungsgrad. Bauen
geschieht aus Sicht der Ersteller meist an „fremden“ Orten, im Freien,
bei jeder Witterung und - seit jeher - unter großem Termindruck.
Chirurgen
und Filmregisseure werden für sich auch die Bearbeitung an einem
Prototypen unter großen Zeitdruck reklamieren. Doch eine
Herztransplantation wird im sterilen OP von spezialisierten Teams
durchgeführt und Hollywoods Regisseure agieren als streng organisiertes
Team in meist doch trockenen Studios mit hochmotivierten Schauspielern
und Technikern.
Hierin unterscheidet sich die Bauwirtschaft, wo
mitunter auch technisch hochkomplexe Konstruktionen von Menschen
realisiert werden, deren Kommunikationsfähigkeiten vom Investor bis zum
Bauhelfer stark durch Muttersprache und Ausbildungsgrade geprägt sind.
Unter
großem Termindruck muss die Bewehrung für einen Träger aus Stahlbeton
bei minus 15 Grad in eine noch vom Schnee rasch gereinigte Holzschalung
verlegt werden, um rechtzeitig bei Ankunft des ersten
Lieferbetonfahrzeugs bei lichtgefluteter Baustelle mit dem Betonieren
beginnen zu können. Dann ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass mit
klamm gefrorenen Fingern niemand mehr allzu große Lust verspürt, den
eingebrachten Beton noch sorgfältig zu verdichten. Schlecht
verdichteter Beton weist eine geringere Festigkeit auf und bietet auch
dem eingebetteten Stahl wenig Korrosionsschutz. Das wäre ein Fall von
Pfusch am Bau, der sich auch noch nach vielen Jahren in Form eines
Großschadensereignisses verdeutlichen könnte.
Dann wird der
regelmäßige Ruf nach einem Bau-TÜV wieder laut. Analog zur 2-jährigen
Überprüfung von Fahrzeugen sollen auch Gebäude einer regelmäßigen
Begutachtung unterworfen werden. Doch wie könnte dies in der Praxis
aussehen ?
Bauwerke werden von Bauherren/Investoren initiiert.
Diese beauftragen Architekten, die einen Entwurf bei der
Baugenehmigungsbehörde einreichen. Zu verschiedenen Zeitpunkten des
Planungs- und Genehmigungsfortschritts stoßen zu diesem Team weitere
Fachplaner wie Tragwerksplaner (Statiker), Bodengutachter, Planer für
die Technische Gebäudeausrüstung, für Bauphysik bis hin zum Planer zur
Gestaltung der Außenanlagen hinzu.
Für den Bereich der
Standsicherheit sind im Wesentlichen Bauingenieure als Statiker
zuständig. Sie entwerfen das Tragwerk, berechnen die Dimensionen der
gewählten Bauteile und wählen den Werkstoff in Absprache mit den
anderen Fachplanern aus. Ob eine Wand in Mauerwerk oder Stahlbeton
realisiert wird, hat aber nicht nur statische Gründe. Als Teil der
Fassade muss die Wand auch Anforderungen an den Wärmeschutz, an den
Schallschutz und natürlich auch an die Optik erfüllen. Diese
Entscheidung fließt als planerisches Gemeinschaftsergebnis in
gezeichnete Pläne ein, die letztlich die Ausführungsgrundlage für die
Baufirma darstellen.
Und wer überwacht nun, ob nach diesen
Planvorgaben auch ausgeführt wurde ? Im Zuge der Liberalisierung der
Bauordnungen der Länder hat sich die Baugenehmigungsbehörde als
Baupolizei weitgehend aus den überwachenden Tätigkeiten zurückgezogen.
Und das wird nach ersten Äußerungen der Politiker nach dem Schadensfall
auch so bleiben. Man will den Eigentümer in Eigenverantwortung die
Nutzung und den Betrieb des Objekts überlassen.
Die privat und
in hoheitlichem Auftrag tätigen Prüfingenieure prüfen grundsätzlich
nicht jedes Gebäude, sondern nur mehr ausgewählte Bauwerke je nach
Schwierigkeitsgrad der Konstruktion. Reicht diese Kontrolle ? Meist
nicht. Prüfingenieure prüfen die Statische Berechnung auf die
Richtigkeit der Lastannahmen und der daraus folgenden Dimensionierung.
Nur in Ausnahmefällen überprüfen sie auch, ob nach diesen Berechnungen
auch ausgeführt wird. Viele Prüfingenieure sehen das „Objekt der
Prüfung“ gar nicht in der Realität.
Es ist demnach höchst
unwahrscheinlich, dass eine Halle 1 m breiter gebaut wird als sie
genehmigt wurde; es ist aber schon wahrscheinlich, dass Trapezbleche
als Dacheindeckung in bestimmten Bereichen zu wenig Verschraubungen
aufweisen und dann beim ersten Sturm wegfliegen, da diesen Sachverhalt
im Detail niemand prüft.
Somit bleibt festzustellen, dass bei
Gebäuden das sogenannte Vieraugenprinzip der Fremdüberwachung durch
Dritte nur in Teilbereichen existiert und eine Halle – einmal fertig
gestellt – für den Rest ihrer Nutzungsdauer der eigenverantwortlichen
Obhut ihres Betreibers und Nutzers überlassen bleibt.
Was könnte nun eine beispielsweise zweijährige Begehung durch einen Fachmann bringen ?
Um
die Fragestellung nach der existierenden Standsicherheit zu
beantworten, müsste nach den derzeit geltenden Normen und Lastannahmen
das Bauwerk nochmals berechnet werden. Es hätte wenig Sinn, den
sicheren Zustand einer denkmalgeschützten Fassade aus dem Jahre 1880
für Zustände, wie sie vor 100 Jahren herrschten, zu attestieren, sofern
das Gebäude einer modernen Nutzung des 21. Jh. unterworfen wird.
Mit dem Begriff „Bestandsschutz“ darf in Fällen, die die Standsicherheit beeinträchtigen, sicherlich nicht argumentiert werden.
Die
Überprüfung, wie sich der Gesamtzustand des Bauwerks in der Realität
darstellt, ist schwieriger, als es auf den ersten Blick erscheint. Ein
Fahrzeug kann schnell auf Durchrostung untersucht werden, die Bremsen
sind ebenso leicht zu prüfen. Bei Bauwerken ist dies anders. Viele
tragende Bauteile sind verkleidet, erdüberschüttet oder aus anderen
Gründen nur mit großem Aufwand einsehbar. Man würde daher über den
Zustand nur sehr begrenzt Auskunft geben können. Dies ist auch der
Grund, weshalb nur Brücken und Tunnels einer turnusmäßigen Überwachung
unterliegen. Streckenbauwerke sind meist einsehbar konstruiert und
erlauben eine klare Beurteilung.
Man stelle sich nur eine
abgehängte Decke eines Einkaufszentrums vor. Zur Beurteilung, ob diese
Decke standsicher sei oder nicht, müssten streng genommen alle 10000
Abhänger und Befestigungen dieser Decke untersucht werden, ob Korrosion
vorhanden ist, ob Ausbrüche und Risse vorhanden sind oder ob sich
Schellen und Muttern nach den Jahren der Nutzung gelöst haben.
Dies
ist mit realistischem Aufwand nahezu unmöglich, sofern man von der
begutachtenden Stelle verlangt, dass nach Abschluss der Prüfung ein
Freibrief bezüglich der Standsicherheit vorgelegt wird.
Dennoch
ist die Forderung nach stärkeren Kontrollen verständlich und auch
sinnvoll. Jedes Bauwerk, ob weit gespannt oder klein, ob in privater
oder öffentlicher Hand sollte in regelmäßigen Abständen von einem
Fachmann bezüglich der Standsicherheit überprüft werden. Der Fachmann
kann der ursprüngliche Tragwerksplaner, ein Prüfingenieur oder ein
Sachverständiger sein. Die Kenntnisse der Bauamtsmitarbeiter dürften in
der Regel für eine solche Beurteilung nicht ausreichen.
Alle
Landesbauordnungen fordern die Einhaltung der Standsicherheit als
„quasi Grundsatz“ in ihren einleitenden Artikeln und Paragraphen. Da
die Gesetzesnormen somit bestehen, obliegt es dem aufgeklärten Bürger,
sie zu befolgen und Kontrollen in Eigenverantwortlichkeit zu
veranlassen. Absolute Sicherheit wird es auch durch ein Höchstmaß an
Kontrolle nie geben.